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Der Verein

Am 20.03.1999 wurde in Eggersdorf der Verein "Bauernvolk Eggersdorf e.V." gegründet. In der Satzung heißt es zum Zweck des Vereins an erster Stelle:  "Zweck des Vereins ist die Förderung und kulturhistorische Pflege des bäuerlichen Brauchtums, insbesondere deshalb, um in Eggersdorf ein jährlich wiederkehrendes Marktfest ins Leben zu rufen."

Die Aktivitäten dieses Vereins gehören seit vielen Jahren zum Ortsbild. Da fragt sich so manch einer, was eigentlich die Vereinsmitglieder dazu bewegt, mit viel Aufwand derartige Beiträge zur Geschichtsvermittlung zu leisten. Es hat etwas mit Brauchtumspflege und regionaler Identität zu tun: Infolge der historischen Entwicklungen fehlen gerade in Brandenburg regional verbindende Traditionen, wie es sie z.B. in Bayern oder Baden-Württemberg gibt. Durch die Vermittlung von landesspezifischen kulturellen und historischen Themen soll ein humanistisches Heimatgefühl entwickelt werden, welches zur regionalen Verwurzelung auch zukünftiger Generationen beitragen kann. Aber warum gerade das Mittelalter? Wurde es uns nicht als "graues" Mittelalter, brutal und lebensfeindlich vermittelt? Der moderne, durch Renaissance und Humanismus beeinflusste Blick kann am Mittelalter zwar zunächst einmal nur Defizite erkennen, aber dieser Blick ist voreingenommen. Nahezu alle Errungenschaften der Moderne sind ihm stets und rundweg abgesprochen worden. Aber bei aller Abgrenzung stellt das Mittelalter, ob wir uns dessen bewusst sind oder nicht, die Vorstufe unserer modernen Lebenswelt und damit eine "Referenzgeschichte der Moderne" dar.

Das Mittelalter bietet in vieler Hinsicht einen radikalen Gegenentwurf zu unserer heutigen modernen Lebenswelt. Das gilt für seine Welt-, Lebens-, Zeit-, Geschichts- und Gesellschaftsauffassung ebenso wie für seine Herrschaftsauffassung. Das Mittelalter war nicht nur "dunkel" und "finster": es war in einem grundlegenden Sinne "anders". Wir versuchen das Mittelalter, wenn möglich, zu bewahren, weil es etwas über unsere eigenen Ursprünge preisgibt. Das zeigt sich an mittelalterlichen Kathedralen, Bauten, Festen, Traditionen, Namen, Jahrestagen usw. Dieses "neue Mittelalterbild" kann aus dem Mittelalter zwar keine Moderne machen. Es gab nun mal keine Elektrizität, kein Auto, kein Flugzeug, keine Eisenbahn, keine Zentralheizung. Aber es kann die Nicht-Moderne als Denk- und Lebensalternative zu unserer eigenen elektrifizierten und globalisierten Gegenwart anbieten, nicht weil wir uns ins Mittelalter zurücksehnen - das wäre unhistorisch -, sondern weil wir wissen und verstehen wollen, wie Menschen früher unter völlig anderen Umständen gelebt, geliebt und gelitten haben.

Sponsoring / Förderung / Gemeinnützigkeit

Über finanzielle Unterstützung freut sich jeder Verein: Wir auch!


Unser Konto ist bei der Sparkasse Märkisch-Oderland

BLZ: 17054040 Konto- Nr.: 3000590144


Wir sind wegen Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde als gemeinnützig anerkannt und können dementsprechend Spendenbescheinigungen ausreichen.

Wir nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Strausberg (Steuernummer 064/140/08273) nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.

Vereinssatzung

(zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 29.02.2008)


§ 1: Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen " Bauernvolk Eggersdorf e.V."
  2. Der Verein ist eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Strausberg (VR 596).
  3. Der Verein hat seinen Sitz in Petershagen/ Eggersdorf.
  4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  5. Der Verein wurde am 20.03.1999 gegründet.

§ 2: Zweck des Vereins

1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde (§52 Abs. 2 S. 1 Nr. 22 AO), die Wahrung von Geschichte und Tradition, die Vermittlung der Regionalgeschichte und die Entwicklung einer humanistisch geprägten Heimatverbundenheit unter Berücksichtigung der Europäischen Integration.

2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht

  • durch die Organisation des jährlich wiederkehrenden Historischen Dorffestes in Eggersdorf und die Teilnahme der Vereinsmitglieder in historischen Gewändern und mit bäuerlichen Gerätschaften
  • durch die aktive Mitwirkung der Vereinsmitglieder bei der Vorbereitung und Durchführung von Projekten und Veranstaltungen, die Einblicke in das Leben und die Arbeit der Menschen in vergangenen Jahrhunderten geben, um damit zur Traditionspflege und Prägung einer humanistischen Heimatverbundenheit beizutragen
  • durch Beiträge zur Stärkung der Demokratie, zur Kultur- und Bildungsarbeit sowie zur Wohnumfeldgestaltung und zur Regionalentwicklung
  • durch die Einflussnahme auf die Sozialentwicklung, durch generationenübergreifende Arbeit und die besondere Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen
  • durch die Teilnahme an ähnlichen Veranstaltungen im Bereich der Europäischen Union, um durch die Vermittlung europäischer Kunst und Kultur einen Beitrag dazu leisten können, Widersprüche zwischen „Heimat“ und „Europa“ aufzulösen

3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

4. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.


§ 3: Mitgliedschaft

1. Mitglied kann jeder im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindliche Bürger der Gemeinde Petershagen/ Eggersdorf werden. Auch außerhalb der Gemeinde wohnende Freunde der Bauerngruppe können dem Verein beitreten.

2. Die Aufnahme als Mitglied erfolgt auf schriftlichen Antrag. Mit dem Antrag erkennt der Bewerber die Satzung an.

3. Über die Aufnahme entscheidet der Vereinsausschuß.

4. Personen, die sich in besonderem Maße Verdienste für den Verein erworben haben, können durch Beschluß der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.


§ 4: Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet

a) durch Tod
b) durch Austritt
c) durch Ausschluß.

2. Die Austrittserklärung hat schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erfolgen. Hierbei ist eine vierteljährliche Kündigungsfrist zum Schluß des Kalenderjahres einzuhalten.

3. Der Ausschluß erfolgt bei grobem oder wiederholtem Verstoß gegen die Satzung oder gegen die Interessen des Vereins. Über den Ausschluß entscheidet der Vereinsausschuß mit Dreiviertelmehrheit. Dem Ausgeschlossenen sind die Gründe des Ausschlusses schriftlich mitzuteilen. Ein ausgeschlossenes Mitglied ist berechtigt, binnen einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe des Ausschlußbeschlusses Berufung einzulegen. Über die Berufung entscheidet die nächste Mitgliederversammlung.

4. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Mitgliedsrechte.


§ 5: Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Die Mitglieder haben das Recht zur Teilnahme an allen Veranstaltungen des Vereins.

2. Sie haben Sitz und Stimme in der Versammlung.

3. Alle Mitglieder haben ein aktives und passives Wahlrecht.

4. Die Mitglieder sind verpflichtet die Satzung, die Anordnungen des Vorstandes und des Vereinsausschusses sowie die Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu beachten.

5. Die Mitglieder sind verpflichtet die Ziele des Vereins nach besten Kräften zu fördern; insbesondere wird von ihnen erwartet, daß sie entsprechend der Weisung des Vorstandes sowie des Vereinsausschusses bei der Gestaltung und Durchführung des historischen Eggersdorfer Marktfestes mitwirken.

6. Jedes Mitglied des Vereins besitzt mindestens ein der Kleiderordnung des 16.Jh. entsprechendes Gewand. Dessen Anschaffungs- und Pflegekosten hat das Mitglied zu tragen.


§ 6: Beiträge

Es sind keine direkten Mitglieds- Beiträge zu leisten. Jedes Vereinsmitglied ist aberverpflichtet, über ein geeignetes Kostüm (Gewandung) zu verfügen und dieses bei entsprechenden Veranstaltungen zu tragen.

Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Jahresbeitrag zukünftig erhoben wird, beschließt die Mitgliederversammlung. Eine neue Festsetzung kann nur ab Beginn des folgenden Geschäftsjahres erfolgen.


§ 7: Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  • der Vorstand
  • der Vereinsausschuß
  • die Mitgliederversammlung

§ 8: Der Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus:

  • dem 1. Vorsitzenden
  • dem Stellvertretenden Vorsitzenden
  • dem Schatzmeister
  • dem Schriftführer

Die Vorstandsmitglieder werden einzeln und auf die Dauer von jeweils einem Jahr gewählt. Sie bleiben im Amt, bis der Nachfolger gewählt ist. Ihre Wiederwahl ist zulässig.

2. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm obliegen die Kontrolle der Ausführung der Vereinsbeschlüsse sowie die Verwaltung des Vereinsvermögens. Insbesondere ist ein Beschluß des Vorstandes bei Rechtsgeschäften notwendig, die den Verein mit mehr als 500,- EUR belasten. Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit der einfachen Mehrheit der Stimmen aller gewählten Vorstandsmitglieder gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.

3. Der 1. und der Stellvertretende Vorsitzende sind der Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis zum Verein wird der Stellvertretende Vorsitzende jedoch nur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden tätig. Der 1. oder der Stellvertretende Vorsitzende berufen die Vorstandssitzung ein und leiten diese. Jeder von ihnen ist allein zum Abschluß von Rechtsgeschäften unter den Voraussetzungen gem. § 8 Abs. 2 bevollmächtigt.

4. Der Schatzmeister verwaltet die Kasse des Vereins und führt über alle Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß (§63 Abs.3 AO) Buch. Er nimmt Zahlungen für den Verein gegen seine alleinige Quittung in Empfang. Einzelauszahlungen darf er bis zu einer Höhe von 100,-- EUR allein, im Geschäftsjahr jedoch nicht mehr als 500,-- EUR leisten. Auf der 1. Mitgliederversammlung jeden Geschäftsjahres hat er einen Rechenschaftsbericht über alle Einnahmen und Ausgaben zu erstatten.

5. Der Schriftführer führt sämtliche anfallenden schriftlichen Arbeiten aus, insbesondere schreibt er die Protokolle der Sitzungen des Vorstandes, des Vereinsausschusses und der Mitgliederversammlung. Im Verhinderungsfall vertritt ihn ein Beisitzer des Vereinsausschusses. Die Protokolle sind von ihm und einem der Vorsitzenden zu unterzeichnen.


§ 9: Der Vereinsausschuß

1. Dem Vereinsausschuß gehören die Mitglieder des Vorstandes und die Arbeitsgruppenleiter an. Die Arbeitsgruppenleiter werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt.

2. Der Vereinsausschuß beschließt mit 2/3-Mehrheit seiner gewählten Mitglieder auf Grundlage der Vereinssatzung über Aufnahme und Ausschluß von Mitgliedern.

3. Der Vereinsausschuß erarbeitet die Richtlinien für das Wirken des Vereins in der Öffentlichkeit, insbesondere für die Teilnahme am historischen Marktfest. Hierfür ist jeweils die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder ausreichend.


§ 10: Die Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere die Aufgaben:

a) Wahl der Mitglieder des Vorstandes und des Vereinsausschusses

b) Wahl von zwei Kassenprüfern auf die Dauer von einem Jahr. Die Kassenprüfer haben das Recht, die Vereinskasse und die Buchführung jederzeit zu überprüfen. Über das Ergebnis der Prüfung haben sie der Mitgliederversammlung auf deren nächster Sitzung Bericht zu erstatten.

c) Entlastung des Vorstandes

d) Aufstellen des Haushaltsplanes

e) Festlegung der Richtlinien der Vereinsarbeit

f) Ernennung von Ehrenmitgliedern

g) Beschlußfassung über Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins.

2.Die ordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb von drei Monaten nach Ablauf jedes Geschäftsjahres vom 1.Vorsitzenden des Vorstandes mit einer Frist von 10 Tagen und unter Angabe der Tagesordnung schriftlich und durch Veröffentlichung in der Lokalpresse einzuberufen.

3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen mit Angabe der Tagesordnung einzuberufen, wenn sie der Vorstand beschließt oder mindestens ein Fünftel der Mitglieder sie schriftlich beim Vorstand beantragt.

4. Eine ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist in jedem Fall beschlußfähig. Es entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar. Satzungsänderungen und ggf. Änderungen des Vereinszwecks bedürfen der 3/4-Mehrheit der erschienenen Mitglieder.


§ 11: Haftung des Vereins

1. Für alle Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschließlich das Vereinsvermögen. Alle Überschüsse aus Veranstaltungen, die der Verein durchführt, gehören zum Vereinsvermögen.

2. Für die aus der Teilnahme an Veranstaltungen oder deren Vorbereitung entstehenden Schäden haftet der Verein den Mitgliedern gegenüber nicht.

3. Der Verein haftet nicht für Schäden, die bei der Durchführung von Veranstaltungen durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit seiner Mitglieder entstehen.


§ 12: Auflösung des Vereins

1. Über die Auflösung des Vereins kann nur eine Mitgliederversammlung mit 3/4-Mehrheit entscheiden, zu der mindestens zwei Drittel aller Mitglieder erschienen sind.Wird die notwendige Zahl der anwesenden Mitglieder auf der ersten Versammlung nicht erreicht, so ist eine neue Versammlung einzuberufen, die dann in jedem Fall beschlußfähig ist.

2. Bei der Auflösung des Vereins fällt das vorhandene Vereinsvermögen an die Gemeinde Petershagen/ Eggersdorf zum ausschließlichen Zweck der gemeinnützigen Förderung und Pflege kulturhistorischen Brauchtums. Diesbezügliche Beschlüsse über die Verwendung des Vereinsvermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.


Eggersdorf, den 29.02.2008 Der Vorstand


Hat das Mittelalter in Eggersdorf stattgefunden ?

Das Mittelalter wird datiert in den Zeitraum zwischen dem vierten und dem vierzehnten Jahrhundert. Die Geister streiten sich natürlich darüber. Sicherlich markiert der politische und territoriale Zerfall des Römischen Reiches den Beginn des Mittelalters. Der Zerfall wurde wesentlich durch die Völkerwanderung beeinflußt: Die Hunnen kamen, und nun schlugen alle aufeinander ein: Germanen, Vandalen, Langobarden und alle zusammen auf die Römer.

Einen ersten Höhepunkt der neuen politischen Ordnung setze Karl der Große, der sich Weihnachten 800 zum Kaiser des Frankenreiches krönen ließ. Karl hatte schon ein ziemlich großes Europäisches Reich "geeint" - durch unendliche Kriege. Die Ausdehnung dieses Reiches und damit verbunden des christlichen Glaubens kostete vielen Sachsen (Niedersachsen / Widukind) das Leben. Dennoch war es zweihundert Jahre später der Sachse Otto, der das erste große "Heilige Römische Reich Deutscher Nation" ausrief, jenes, welches erst 1806 durch ein Bündnis deutscher Reginalfürsten (Rheinbund) mit Napoleon aufgelöst wurde.

Schließlich kamen noch die Staufer, und erst in dieser Zeit wurde unser vormals von den Liutizen bewohntes Gebiet in das Reich einbezogen.

Das Ende des Mittelalters, der Beginn der Renaissance, wird unterschiedlich definiert: die Entdeckung Amerikas 1492, die Reformation 1521 oder die Erfindung des Buchdrucks. Aber war nicht auch jener brutale 30jährige Krieg 1618 - 1648 noch zutieftst mittelalterlich geprägt, ja der Versuch, dieses zur retten und jeden Aufschwung zu verhindern?

Der Übergang zur Neuzeit verlief in den verschiedenen Regionen so unterschiedlich, daß man sich auf keinen Fixpunkt wird einigen können. Und einige Relikte überdauerten gerade in unserem Gebiet lange den Wandel der Zeiten.

Hat also das Mittelalter in Eggersdorf stattgefunden? Die erste urkundliche Erwähnung Eggersdorfs 1333 fällt in das Spätmittelalter. Das Dorf wird Johann Trebus übereignet, und es ist anzunehmen, daß es schon einen gewissen Wert und damit auch eine gewisse Größe hat, sonst wäre es ein relativ mickriges Geschäft gewesen.

Die Besiedlungsgeschichte Deutschlands zeigt, daß zwischen 800 und 1200 alle offenen Weiler mit Dörfern besiedelt wurden. Aber es wurde eng, denn die Bevölkerung wuchs ständig. Die Realteilung der Erbhöfe, also die paritätische Aufteilung des Grundbesitzes auf alle männlichen Erben machte die Höfe klein und unrentabel. Die ehemals freien Germanen, die die ungerechte Vererbung auf den Erstgeborenen noch nicht kannten, gerieten dadurch in so große wirtschaftliche Zwänge, daß sie nach und nach in die Abhängigkeit von Lehensherren gerieten und unfrei wurden.

Hoffnung brachten Rodungsprojekte in den ostelbischen Gebieten, und so mancher Unfreie, gelockt mit Freiheitsprivilegien, zog zur mühsamen Aufbauarbeit in den Osten. Um diese Abwanderung zu bremsen, reduzierten auch die Grundherren im Westen Abgaben und Dienste, so daß es so aussah, als würde es den deutschen Bauern zunehmend besser gehen.

Aber da die Herren ihre Kriege nicht lassen konnten, brauchten sie immer wieder Geld für ihre teuren Rüstungen und vor allen Dingen Kriegsknechte. Beides holten sie sich von den Bauern. Durch die hohen Abgaben, das Fehlen der Männer bei der Bewirtschaftung und auch durch verheerende Mißernten stiegen die Ernährungspreise wieder ins Unerschwingliche. Und da ein Unfreier, ein Höriger nicht zum Kriegsdienst herangezogen wurde, gaben viele Bauern ihre Freiheit auf und wurden wieder Abhängige eines Lehensherren.

Dann kam die große Pest der Jahre 1347-1349, in der schätzungsweise 2/3 der Europäischen Bevölkerung umkam. Getreide wurde zum Spottpreis verkauft, die Einnahmen der Grundherren sanken dramatisch. Durch die Widerbelebung längst vergessener Vorrechte wurde die Landbevölkerung aufs neue versklavt. Während sich die Bauern im Westen dagegen massiv zur Wehr setzen und mannigfaltig Aufstände bestritten, gelang es den Junkern in den ostelbische Gebieten Brandenburg, Mecklenburg, Pommern und Schlesien eine bis in das 19. Jh reichende Agrarordnung durchzusetzen, in der es hauptsächlich grundherrenabhängiges Gesinde, untertänige Bauern, Kleinstellenbesitzer (Hufner) und Tagelöhner (Kossäten) gab.

Belebung Mittelalterlicher Bräuche durch den Verein "Bauernvolk Eggersdorf" e.V.

Sitten und Bräuche der Landbewohner, die sich Jahrhunderte, ja vielleicht Jahrtausende im Volke erhalten hatten, sind in unserer schnelllebigen Zeit gänzlich verloren gegangen.

Seit alters waren am Himmelfahrtstag Flurumgänge und -umritte üblich. Strittig ist die Begründung für dieses Tun: Die einen halten sie für einen germanischen Rechtsbrauch, wonach jeder Grundeigentümer einmal im Jahr seinen Besitz umschreiten musste, um den Besitzanspruch aufrechtzuerhalten. In den alten Zeiten waren Flurumgänge und Grenzschauen aber auch notwendig, um die Landaufteilung, die ja kaum schriftlich vorlag, zu erhalten. Am letzten Grenzpunkt erhielten die Knaben Schläge auf ein gewisses Körperteil oder gar eine gewaltige Maulschelle. Dieses "Erinnerungsmittel" sollte dem also Behandelten auf immer die genaue Grenzlinie einprägen.

Die christliche Tradition ergänzte oder ersetzte diese Erklärung: Es handle sich um die Imitation des Gangs der elf Jünger zum Ölberg.

Traditionell waren die Bitttage dazu da, Gott um Gnade zu bitten, um Fruchtbarkeit für Feld und Flur, um Verhütung von Hagel, Frost und anderen Unwetter. Wie auch beim Mittfasten sind die Flurumgänge zum Himmelfahrtstag mit Frühlingsbräuchen wie dem Kampf zwischen Sommer und Winter verknüpft, in denen vorchristliche und christliche Naturvorstellungen lebendig sind. (Mittfasten war eine Art "Bergfest" der vierzigtägigen Fastenzeit, an dem vor Ostern das Fasten ausgesetzt wurde. Wie Moses aus der Ferne das Gelobte Land sah, so sieht der Christ von Mittfasten aus das Osterfest.)

Das Feuer, Symbol der Sonne, des kommenden Sommers, soll die Natur wecken, Fruchtbarkeit bewirken. Die Frühlingsbräuche sind im wesentlichen Frühlingsspiele. Das Scheibenschlagen ist heute noch üblich: Glühende Holzscheiben oder brennende Karrenräder wurden von einem Hügel oder Berg ins Tal laufen gelassen. Funkenschlagen, das Schwenken einer mit Stroh umwickelten brennenden Stange, hatte den gleichen Sinn. Beim Saatgang zog man mit brennenden Fackeln durch die Felder. Fackelschwingen oder Fackelwettrennen waren gleichfalls üblich. Saatwecken war auch ein Oberbegriff für Scheibenschlagen, Fackelschwingen etc.

Die symbolische Verabschiedung des Winters gehörte mit zu den Frühlingsbräuchen. Nach einem alten wendischen Bauch wurde der Winter in Form einer Holz- oder Strohpuppe vor das Dorf getragen und ertränkt oder verbrannt. In einigen Gegenden Deutschlands schloss sich an das Winterverbrennen das Totenfangen an, ein Fangspiel der Jugendlichen. Als ob der Tod sie selbst verfolgte, stoben die Kinder davon.

Worin auch immer Grund oder Anlass der Flurumgänge gelegen haben mögen: Schon im Mittelalter hatten sie oft den religiösen Sinn verloren und waren mancherorts zu quasireligiösen Touren verkommen, bei denen der Alkohol eine erheblich größere Rolle spielte als das Weihwasser. Aus diesen - von der Reformation geächteten und der katholischen Kirche bekämpften - Sauftouren entwickelten sich im 19. Jahrhundert "Herrenpartien" oder "Schinkentouren", die - nach Einführung des "Muttertages" 1908 bzw. 1914 - problemlos zum Gegenstück, dem "Vatertag" wurden.

Zeitraffer historischer Ereignisse in Eggersdorf:

11-12 Jahrhundert:
Eroberung der von Liutizen bewohnten Gebiete durch deutsche Fürsten

1220-1267:
Barnim wird deutsch: Besiedlung Eggersdorfs durch Kolonisten aus der Gegend um Jüterbog

13. Jahrhundert:
Bestand als markgräfliches Dorf, Verwaltung durch "Lokatoren"

10. Juni 1333:
Verkauf des Dorfes an Johannes Trebus

1348:
Plünderung durch den falschen Waldemar

1349:
Pest und Krieg lassen Eggersdorf veröden

19. April 1432:
Hussiteneinfall in Eggersdorf , vernichtende Brandschatzung

1438:
Übersiedlung der Trebus nach Eggersdorf

1481:
Teilung durch Erbstreit der Trebus

1483:
Mattheus Trebus verkauft seinen Teil an die Herren von Röbel

1512:
Thomas Röbel wird im Streit von Lorenz Trebus getötet (Sühnekreuz)

1588:
Röbel und Tebus werden geadelt, Eggersdorf erhält Rittergüter

15.Oktober 1594:
Schneekatastrophe (5 m !)

1598:
Pest (96 Tote)

1620:
Junker von Röbel verkauft sein Gut an Bertram vom Pfuhl

1634:
erneute Verödung Eggersdorf infolge des 30jährigen Krieges

1658/1660:
Freiherr von Schwerin erwirbt die Güter von Pfuhl und den letzten Rittersitz von Trebus

1766:
Eggersdorf wird an Friedrich I. König von Preußen übereignet: Ende der Ritterherrschaft

1766:
Ansiedlung von Kolonisten aus der Pfalz

1806:
Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation

1807:
Napoleonische Besetzung

1810:
Erlaß König Friedrich Wilhelm III zur Beendigung der Gutsuntertänigkeit "... es im ganzen Lande nur freie Leute, freie Landwirte geben soll."


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